Deine Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Voraussetzung zum Ablegen der praktischen Prüfung ist die bestandene Theorieprüfung.

Nach bestandener Theorieprüfung muss die praktische Prüfung innerhalb eines Jahres erfolgen.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Theoretische Ausbildung

Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht. Die Mindestdauer ist je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse verschieden. Der Lehrplan für die theoretische Ausbildung ist in der FahrschAusbO (§ 6) festgelegt. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters (je nach Klasse) abgelegt werden.

30 Minuten vor Unterrichtsbeginn bieten wir euch die Möglichkeit an modernen Lernmedien Prüfungsfragen zu bearbeiten, welche dann von uns korrigiert und Fehler besprochen werden können.

Mit modernsten Unterrichtsmedien sowie neuester Software gestalten wir einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht.

Um uns und unsere Fahrschule kennenzulernen könnt Ihr gerne einen Probeunterricht besuchen.

Theoretischer Mindestunterricht:

Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten (Grundstoff) + 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht (Kl. B)
Bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten (Grundstoff)

Praktische Ausbildung:

Die praktische Prüfung darf einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters (je nach Klasse) abgelegt werden.

Wie viele Fahrstunden werden benötigt?

Die Anzahl der benötigten Übungsstunden ist abhängig von Motivation und Mitarbeit.
Nach der FahrschAusbO (§ 6) hat der Fahrschüler so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt.

Zusätzlich sind folgende Ausbildungsfahrten vom Gesetzgeber gefordert:

Besondere Ausbildungsfahrten Klasse B/B197:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraße: 5 Fahrstunden
  • Schulung auf Autobahn oder Kraftfahrtstraße: 4 Fahrstunden
  • Schulung bei Dämmerung o. Dunkelheit: 3 Fahrstunden

Besondere Ausbildungsfahrten Klasse BE:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraße: 3 Fahrstunden
  • Schulung auf Autobahn oder Kraftfahrtstraße: 1 Fahrstunde
  • Schulung bei Dämmerung o. Dunkelheit: 1 Fahrstunde

Ausbildung B96:

Die Schulung besteht aus folgenden Teilen:

  • Theoretische Schulung mind. 2,5 Std. à 60 Min. (= 150 Min.)
  • Praktischer Übungsstoff mind. 3,5 Std. à 60 Min. (= 210 Min.)
  • Fahrpraktische Übungen mind. 60 Min. je Teilnehmer

Gesamtdauer der Schulung: mind. 7 Std. à 60 Min.